Kanti am Brühl St.Gallen
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Instrumentalunterricht

Kosten

Der fakultative Instrumentalunterricht kostet CHF 1450.- pro Schuljahr (sGs 215.15).

Anmeldung

Die Anmeldung für den fakultativen Instrumentalunterricht ist jeweils in der Kalenderwoche 47 und Kalenderwoche 13 möglich und verpflichtet für einen Besuch über ein ganzes Schuljahr hinweg. Die genauen Daten können der Jahresagenda entnommen werden. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular, dass allen Schülerinnen und Schülern per E-Mail zugestellt wird. Ohne Abmeldung erneuert sich die Anmeldung automatisch um ein Schuljahr.

Abmeldung

Die Abmeldung vom fakultativen Instrumentalunterricht ist nur per Ende März jeweils für das Folgeschuljahr möglich. Das genaue Datum kann der Semesteragenda entnommen werden. Abmeldungen, die zu spät eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Wir behalten uns vor, die volle Jahresgebühr für das Folgeschuljahr zu verrechnen. Die Abmeldung erfolgt über ein Formular, dass allen Schülerinnen und Schülern per E-Mail zugestellt wird.

Allgemeines zum Instrumental- und Sologesangsunterricht

Der Instrumentalunterricht bietet eine wertvolle Gelegenheit, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und Freude an der Musik zu finden.

Durch regelmässige Übung, aktive Teilnahme und Erfolgserlebnisse werden Sie als Lernende das Beste aus Ihrem Unterricht herausholen und Ihre musikalische Reise bereichern.

Regelmässiges Üben

Etablieren Sie eine regelmässige Übungsroutine, um kontinuierliche Fortschritte zu erzielen. Tägliches Üben, auch wenn es nur kurze Einheiten sind, ist effektiver als gelegentliches intensives Üben. Setzen Sie sich realistische und erreichbare Übungsziele, um motiviert zu bleiben. Machen Sie sich mit den Grundlagen der Musiktheorie vertraut, wie Notenlesen, Rhythmus und Harmonielehre, um das Ver­ständnis für das Spielen zu vertiefen.

Aktive Teilnahme und Erfolgserlebnisse

Seien Sie aktiv im Unterricht und stellen Sie wenn nötig Fragen. Sehen Sie Feedback Ihrer Instrumental-Lehrperson als Gelegenheit zur Verbesserung und Weiterent­wicklung. Feiern Sie Ihre Fortschritte und Erfolge, egal wie klein sie erscheinen mö­gen, um die Motivation hoch zu halten. Wählen Sie in Absprache mit Ihrer Lehr­person Stücke oder Genres, die Ihnen Spass machen und Ihr Interesse wecken.

Instrumentenkauf / -miete sowie Pflege

Sollten Sie noch kein Instrument besitzen, warten Sie bitte mit dem Kauf zu und lassen sich von Ihrer neuen Instrumentallehrperson beraten. So gehen Sie sicher, dass Sie ein passendes Instrument erhalten

Achten Sie auf die Pflege und Wartung Ihres Instruments. Dazu gehört z.B. das regelmässige Stimmen, Reinigen und gegebenenfalls das Warten durch ein Fach­geschäft. Stellen Sie sicher, dass Sie über das notwendige Zubehör verfügen (z.B. Notenständer, Metronom, Pflegeprodukte).

Zusammenarbeit mit anderen

Nutzen Sie Gelegenheiten, um in Ensembles oder Bands zu spielen. Das fördert Teamarbeit und das Verständnis für musikalische Interaktion. Lernen Sie von anderen Musikerinnen und Musikern, indem Sie gemeinsam üben und an Auftritten / Konzerten teilnehmen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude in der Erkundung Ihres Instrumentes oder Ihrer Stimme!

Obligatorischer Instrumentalunterricht (FMS Berufsfeld Pädagogik)

Der Instrumentalunterricht ist in der Fachmittelschule mit dem Berufsfeld Pädagogik ab dem 2. Jahr obligatorisch. Er erfolgt in einer wöchentlichen Einzellektion, die nach Absprache mit Ihnen in den Stundenplan integriert wird. Der Unterricht findet an der Kantonsschule am Burggraben statt.

Ziel ist, Ihre Freude am Instrument zu wecken und zu vertiefen, Ihre musikalische Ausdrucksfähigkeit und Ihre Spiel-/Gesangstechnik zu fördern und Sie darauf vorzubereiten, Ihr Instrument/Ihre Stimme im Kindergarten oder in der Primarschule einsetzen zu können.

In Hinblick auf ein Studium an der Pädagogischen Hochschule in Rorschach, an der ausschliesslich Gitarre, Klavier, Akkordeon und Violine belegt werden können, wird insbesondere für Schülerinnen und Schüler ohne instrumentale Vorkenntnisse die Wahl eines Begleitinstruments (Gitarre, Klavier, Akkordeon) empfohlen. Die Wahl von Sologesang ist vor allem dann sinnvoll, wenn jemand Unterstützungsbedarf im Singen hat.

Das Pflichtinstrument, das auf das 2. Schuljahr hin gewählt wird, darf im 2./3. Jahr nicht gewechselt werden. Besucht jemand im 1. Jahr ein Instrument oder Sologesang als Freifach, wird es automatisch im 2. Jahr in den obligatorischen Unterricht umgewandelt. Es braucht dafür keine Neuanmeldung. Falls das Instrument, das im 1. Jahr als Freifach belegt worden ist, für den obligatorischen Unterricht gewechselt werden möchte, muss das Freifach-Instrument rechtzeitig mit dem entsprechenden Formular abgemeldet und eine Neuanmeldung für das Pflichtfach vorgenommen werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zum obligatorischen Instrumentalunterricht wird durch das Sekretariat der Kantonsschule am Brühl koordiniert. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsfeld Pädagogik erhalten zu Beginn des zweiten Semesters im ersten Schuljahr alle nötigen Informationen per E-Mail. Die Anmeldefrist für den obligatorischen Instrumentalunterricht fällt jeweils auf Ende März. Das genaue Datum kann der Jahresagenda entnommen werden. Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch das Rektorat. Präferenzen bezüglich Instrument und Lehrperson von zu spät oder unvollständig eingereichten Anmeldungen, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Abmeldung

Eine Abmeldung vom obligatorischen Instrumentalunterricht ist vor Abschluss der Ausbildung (FMS Berufsfeld Pädagogik) nicht möglich. Mit dem Abschluss der Fachmittelschule nach 3 Jahren werden die Schülerinnen und Schüler automatisch vom Instrumentalunterricht abgemeldet.